Deine Digitalisierung beantragen

Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte in der Bundesrepublik haben und die Maßnahme dort einsetzen.

Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Ausgenommen (nicht förderberechtigt) sind:

Freie Berufe, grundsätzlich auch dann, wenn sie in einer gewerblichen Rechtsform ausgeübt werden (siehe hierzu auch den nachfolgenden Punkt „Werden freie Berufe gefördert“)

Unternehmen, sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder wenn die nach deutschem Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag der Gläubiger erfüllt sind

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Förderbereiche:

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die

Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Software. Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.

Sie dürfen keinen Antrag stellen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Subventionsbetrug).

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).

Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Antragseingangsbestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen den Zuwendungsbescheid abwarten dieser ist Leistungserbringer bezogen.

Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet.

Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Klärungen erforderlich sein, werden wir auf Sie zukommen. Die Aktuelle Bearbeitungszeit beträgt stand Q1 2023 ca. 48 H.

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Datum des Verrechnungsbescheids.

Die Rechnungen müssen innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums bezahlt werden.

Nach Prüfung Ihrer Unternehmensdaten und dem Verwendungsantrag, wird Ihnen ein zu Verrechnender Eskompte erteilt dieser wird dem Leistungserbringer zugeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass nur ein Abschlags bzw. Verrechnungsantrag gestellt werden kann – in Verbindung mit dem Verwendungsnachweis, dem ausgewählten Leistungserbringer zu geschlüsselt.

Neben der Digital Förderung gibt es folgende Programme:

Go-digital: Das Programm go-digital fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe und freie Berufe (weniger als 100 Beschäftigte). Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“. 

Digital jetzt: Zielgruppe des Programms „digital jetzt“ sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit drei bis zu 499 Beschäftigten. Gefördert werden Vorhaben mit Zuschuss von mindestens 17.000 Euro: Investitionen in digitale Technologien und die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen sowie Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal im Umgang mit digitalen Technologien. Mittelständler mit bis zu 499 Beschäftigten erhalten bis voraussichtlich 2023 mind. 40 Prozent Förderquote.

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