UNSERE AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte gegenüber Unternehmen mit der MGN Mediengruppe Nürnberg GmbH.
Die Rechtsgeschäfte können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular, per Messenger oder über die Internetseite zu Stande kommen.
(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen, die der Auftraggeber verwendet, werden von MGN nicht anerkannt, es sei denn, dass MGN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt habe.
2. Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn
a) der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder
b) sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
(3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung dieser AGB. Den Stand der AGB finden Sie am Ende sowie in der Fußzeile des Dokuments.
(4) Je nachdem welche Leistung MGN erbringt, können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen z.B. ein Webseiten Pflegevertrag, eine SEO-Vereinbarung oder auch eine Lizenzvereinbarung zur Nutzung von Grafikleistungen ergänzen die AGB. Im Streitfall gehen die einzelnen Vereinbarungen diesen AGB vor.
(5) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Leistung.
3. Zustandekommen des Vertrags und Vertragsgegenstand
(1) MGN klärt – in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder über Skype – vor der Angebotserstellung ab, was der Auftraggeber benötigt. Dieses Gespräch dient als Grundlage für die Erstellung eines individuellen Angebotes.
(2) Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von MGN vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. In dem Angebot ist neben dem Honorar auch ein grober Zeitplan dargestellt. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots beim Auftraggeber.
(3) Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser AGB. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
(4) Gegenstand der Beauftragung von MGN durch den Auftraggeber können die folgenden Leistungen sein (nicht abschließend):
• Beratung zum Thema Hosting
• Beratung zum Thema Webseiten-Elemente
• Struktur und Konzeption einer Webseite
• Erstellung einer Webseite
• Erstellung von Teilen einer Webseite
• Fortlaufende Pflege einer Webseite (für die Pflege der Webseite wird ein gesonderter zusätzlicher Vertrag über Laufzeit, Konditionen etc. geschlossen)
• SEO (Für diesen Bereich gibt es eine gesonderte zusätzliche Vereinbarung)
• Erstellung von Logos, Grafiken, anderen Designs (im Folgenden Grafikleistungen genannt)
• Online Marketing Beratung
4. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
(1) Zur Durchführung und Abwicklung einer Buchung benötigt MGN die vollständigen Kontaktdaten des Auftraggebers sowie ggf. ausreichende Bevollmächtigung.
(2) Die von dem Auftraggeber mitgeteilten Daten verwendet MGN unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO.
(3) Ohne zusätzliche Einwilligungen speichert MGN die Daten nur im Rahmen der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Pflichten und zur Führung des Urheberrechtsnachweises.
5. Modalitäten der Leistungserbringung bei Grafik-Leistungen
(1) Vor der Veröffentlichung der Leistungen legt MGN dem Auftraggeber die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, ist der Auftraggeber zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher, technischer und rechtlicher Hinsicht.
(2) Anpassungen von Bildern und Grafiken beinhalten zwei Korrekturläufe. Sind mehr als zwei Korrekturläufe notwendig, wird der Aufwand auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet. Der jeweilige Stundensatz wird bereits im aktuellen Angebot mit angegeben.
(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber MGN freizugeben. Dieses kann auch per E-Mail erfolgen.
(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann MGN nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Grafikleistungen fortfahren. Darauf wird der Auftraggeber vorab nochmals hingewiesen.
(5) Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von MGN in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggeber Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat MGN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
(6) MGN übernimmt keinerlei rechtliche Prüfung der Grafikleistungen, was Markenschutz, Identitätsschutz, Namensschutz oder andere rechtliche Schutzrechte angeht. Diese Prüfungen obliegen alleine dem Auftraggeber.
6. Leistungserbringung bei der Erstellung von Webseiten
(1) Das Grundkonzept beinhaltet ein Basis-Layout der Startseite und einer Unterseite.
(2) Aufgrund der Antworten und Ergebnisse aus dem ersten Gespräch erstellt MGN ein Angebot und entwickelt maximal 2 Konzeptvorschläge.
(3) Nach Vorlage der geschuldeten Anzahl von Konzeptvorschlägen hat der Auftraggeber den von ihm gewünschten Vorschlag innerhalb von zwei Wochen gegenüber MGN freizugeben. Dieses kann per E-Mail erfolgen.
(4) Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Freigabe und mangelt es an einer Ablehnung wesentlicher Merkmale eines der Konzeptvorschläge, kann MGN nach Ablauf der Zweiwochenfrist auf der Basis des Ursprungskonzepts mit der Erstellung der Website fortfahren. Darauf wird der Auftraggeber vorab nochmals hingewiesen.
(5) Lehnt der Auftraggeber den Konzeptvorschlag/die Konzeptvorschläge von MGN in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebern Rechnung tragender Version mehr als zwei Mal ab, so hat MGN das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.
(6) Nach Freigabe eines Konzeptvorschlags durch den Auftraggeber erstellt MGN auf dessen Grundlage zunächst einen Prototyp der Website. Dieser Prototyp hat den geplanten Seitenaufbau (Optik und inhaltliche Elemente), die Struktur und die Navigation der einzelnen Webseiten sowie ihre Verknüpfung untereinander anzudeuten. Konkrete Inhalte können mit Blindtext und Platzhaltern angedeutet werden. Für die Freigabe des Prototyps gilt die Abs. 3 entsprechend.
(7) Das Impressum wird auf Basis der Informationen des Auftraggebers durch externe Dienstleister erstellt. MGN übernimmt keine rechtliche Haftung für die Richtigkeit.
Eine datenschutzrechtliche und rechtliche Beratung wird nicht durchgeführt.
7. Erstellung von Grafikleistungen und Webdesign durch MGN
(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebern bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziff. 5 Abs. 4 S. 2 dieser AGB erstellt MGN die Grafikleistung entsprechend, den Informationen, die sich anhand der Antworten in dem Fragebogen und der bisherigen Kommunikation der Parteien, ergeben.
(2) Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber oder dem Verstreichen der Zwei-Wochen-Frist ohne Rückmeldung des Auftraggebers bezogen auf Änderungswünsche etc. gem. Ziff. 6 Abs. 4 S. 2 dieser AGB erstellt MGN die Website entsprechend des Programmierungs-Codes, der sich aus der Vorababfrage ergeben hat. Das gilt weiterhin für jede einzelne Webseite, sowie durch Einbindung der vereinbarten Elemente in die Codes der Webseiten und durch Verknüpfung der einzelnen Webseiten untereinander gemäß der vorgesehenen Struktur.
(3) MGN erstellt eine Webseite, die responsiv ist und sich somit in der Darstellung auf unterschiedliche Endgeräte (Smartphones, Tablets, Desktop) anpasst. Da Internetseiten und Konfigurationen der verschiedenen Endgeräte dynamischer Natur sind, kann MGN keine Garantie auf korrekte Darstellungen geben.
(4) MGN hat die erstellte Website nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers zu übertragen. MGN kann dies durch Heraufladen der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, dem Auftraggeber zumutbare Weise, bewerkstelligen.
8. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Grafikleistungen/ Unterlagen/ Entwürfen
(1) MGN behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von MGN erstellten Grafikleistungen, Unterlagen, Präsentationen und Entwürfen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch die MGN und ist entsprechend zu vergüten.
(2) Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt die MGN dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von MGN erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
(3) Wünscht der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht für die oben genannten Dokumente, ist MGN zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer offenen Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
(4) Bei MGN verbleibt das Eigentum an den Entwürfen, Unterlagen, Programmierungen, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Auftrags erstellt worden sind.
(5) Auf Anfrage durch MGN ist der Auftraggeber verpflichtet, MGN Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
(6) Die Übertragung der dem Auftraggeber eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch MGN.
(7) Für den Bereich Grafikdesign und Logodesign wird eine gesonderte Lizenzvereinbarung zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt zusätzlich zu den AGB und geht diesen im Zweifelsfall vor.
9. Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte für Webseiten
(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei MGN.
Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt MGN, bis auf die Einschränkungen in Abs. 5 dieser Ziffer, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.
Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und MGN bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar und unterlizenzierbar.
(2) Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gemäß dem Angebot von MGN festgelegte Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. MGN kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Abschnitt findet dadurch nicht statt.
(3) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt MGN dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen dem Webdesigner und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten, sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen.
(5) MGN ist nicht ausschließlich berechtigt, die vertragsgegenständliche Website jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für seine Arbeit zu benutzen. Zu diesem Zwecke kann MGN u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile der Website (z.B. Thumbnails) – insbesondere der Startseite – herstellen, die Website öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden, in Newslettern und auf Social Media (z.B. Facebook, Instagram) präsentieren oder auf sonstige Weise verwerten. Der Name des Auftraggebers darf dabei genannt werden.
MGN muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Auftraggebers Rücksicht nehmen, auf diese an der üblichen Stelle hinweisen und diesen nennen. Das Recht erstreckt sich auf die vertragsgegenständliche Website in der von MGN abgelieferten Version sowie auf spätere Versionen, sofern der ursprüngliche Gestaltungsgehalt gegenüber den Veränderungen nicht völlig in den Hintergrund getreten ist.
(6) MGN ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechteverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Website, einzelner Webseiten oder einzelner Elemente vorzugehen. Das Recht von MGN, selbst gegen diese unzulässigen Verwendungen vorzugehen, ist ausgeschlossen.
(7) MGN hat Anspruch auf Nennung seines Firmennamens und Namens als Urheber in Form eines Vermerks inklusive Verlinkung auf http://www.MGN.de auf jeder von MGN erstellten Webseite.
MGN darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von MGN zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen. Möchte der Auftraggeber davon absehen, hat er MGN einen zwischen den Parteien abzustimmenden Betrag zu zahlen.
10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat MGN alle zur Entwicklung des Konzepts (bzw. des Prototypen) notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern. Ein grober Zeitplan wird dem Auftraggeber mit dem Angebot zugeschickt.
(2) Spätestens nach Freigabe des Konzepts (bzw. des Prototyps) hat der Auftraggeber MGN alle zur Entwicklung und Erstellung der Website/Grafikleistung erforderlichen Inhalte in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
• Ausgefüllter Fragebogen für die Designerstellung
• Texte (z.B. scanbare Druckseiten, Word-Dokumente, .rtf) als PDF Dateien
• Bilder, Grafiken (inkl. Logos, ggf. Buttons) (zB. .png, .jpg, .gif, scanbare Fotoabzüge)
• Videos: (z.B. YouTube-Link, HTML5, windows media, MPG)
• Informationen für interaktive Funktionen, wie z.B. gekaufte Themes oder PlugIns
Die Daten sollen nicht als E-Mail-Anhang gesendet werden, sondern mittels eines gesonderten Ordners oder einer ZIP-Datei in Dropbox oder über http://www.wetransfer.com/ oder andere Anbieter bereitgestellt werden.
Nach Fertigstellung des Auftrages werden die Inhalte von MGN gelöscht.
(3) Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zudem übermittelt der Auftraggeber MGN die Information ob und wie die korrekte Urheberkennzeichnung des Inhaltes zu erfolgen hat. Sofern MGN Änderungen und Bearbeitungen an Texten, Bildern, Grafiken vornehmen soll, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Nutzungsbedingungen dafür vorliegen und diese auf MGN übertragen werden können.
Der Auftraggeber stellt MGN von sämtlichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
(4) Das fertige Logo/ Grafikleistungen werden je nach Umfang per E-Mail oder mittels Download-Link versandt.
(5) Die Übertragung der Zugangsdaten stimmt MGN mit dem Auftraggeber ab. Beispiele: Ohne gesonderte Anmeldung ist es z.B. möglich, die Daten über http://www.onetimesecret.com oder als Passwort Geschützes PDF Dokument an MGN zu übermitteln.
(6) Fragen seitens MGN hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen in Textform zu beantworten.
(7) Sollte es aufgrund der Verzögerungen durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zu Verschiebungen der Planung von MGN kommen, wird dieses mit 25% eines üblichen Tagessatzes vergütet. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass die Verzögerung nicht durch ihn entstanden ist.
11. Abnahme der Grafikleistungen/ der Webseite
(1) Nach Fertigstellung der Webseite hat der Auftraggeber die Webseite innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist gilt die Webseite als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.
(2) Nach Fertigstellung der Grafikleistung hat der Auftraggeber die Grafikleistung innerhalb von 14 Tagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Nach Ablauf dieser Frist ist gilt die Grafikleistung als ordnungsgemäß erstellt abgenommen.
(3) Im Rahmen der Abnahme stellt MGN eine Checkliste zur Verfügung, die der Auftraggeber für die Abnahme der Webseite abarbeiten kann. Eventuelle Mängel sowohl an der Webseite oder der Grafikleistung müssen schriftlich (E-Mail ausreichend) an MGN übermittelt werden.
12. Fristen von MGN und höhere Gewalt
(1) Für MGN vorgesehene Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
(2) Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch MGN setzt voraus, dass MGN sämtliche, vom Auftraggeber zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens MGN nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
(3) Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
13. Vergütung
(1) Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von MGN genannten Honorare und der dort angegebenen Fälligkeit. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgte Erstellung von Entwürfen durch MGN ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch MGN erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von MGN üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe durch den Auftraggeber nicht angenommen werden.
(3) Abweichungen von dem ursprünglichen Angebot, Unterstützung bei Drittsoftware oder bei technischen Problemen, die durch Dritte verursacht sind, muss der Auftraggeber gesondert vergüten. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MGN ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen des Auftraggebers.
(5) Soweit der Auftraggeber Leistungen von MGN in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Auftraggeber auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von MGN gewährt.
14. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Eigentumsvorbehalt
(1) MGN ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist MGN berechtigt, dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
(2) Die Rechnungsstellung durch MGN erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
(3) Eine Rechnung wird grundsätzlich per E-Mail in Form eines PDF-Dokuments an den Auftraggeber versandt. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an uns zu zahlen.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist MGN berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind. Neben Verzugszinsen in gesetzlich bestimmter Höhe hat der Auftraggeber je Mahnung durch MGN 5,00 € zu zahlen. MGN ist weiterhin berechtigt, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Diese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von MGN.
(5) Es fallen für verspätete Zahlungen bei Rechnungskauf als auch bei der Bezahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Verzugszinsen in vereinbarter Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internem Mahnwesen ist MGN berechtigt, die offene Forderung zur Betreibung an einen Rechtsanwalt übergeben. In diesem Fall können dem Auftraggeber Kosten für anwaltliche Vertretung entstehen.
(6) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von MGN ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftige Gegenforderungen.
(7) Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich MGN sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Auftraggeber bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
15. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
• bei Nichtzahlung der Anzahlung
• bei wiederholtem Versäumnis der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber
• bei Wechsel der Gesellschafter oder Anteilseigner der anderen Vertragspartei, sofern sich daraus ein sachlicher Grund gegen eine Vertragsfortführung ergibt,
• bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die andere Vertragspartei oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse oder Liquidation oder Ähnliches mit Auswirkungen auf die ungestörte Durchführung dieses Lizenzvertrages, insbesondere der Einstellung des Geschäftsbetriebs.
• Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Bis zum Zeitpunkt der Kündigung sind MGN sämtliche angefallenen Honorare zu zahlen.
16. Übertragung des Vertrages
MGN ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
17. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber stellt MGN zur Erfüllung der Leistungen wie z.B. der Webseitenpflege seine Log-In Daten bereit. MGN gibt diese Daten nicht weiter und sorgt – im Rahmen des Zumutbaren – dafür, dass die Daten anderen nicht zugänglich sind.
(2) MGN bietet eine Vertraulichkeitsvereinbarung und auch – je nach Auftrag – den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages an.
(3) Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.
18. Know-how Schutz und Geschäftsgeheimnis
(1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle Informationen, die er während der Zusammen-arbeit über die Art und Weise meiner Leistungserringung erhalten (von MGN entwickelte Ideen, Konzepte und Betriebserfahrungen (Know-How)) verwenden und die aufgrund insbesondere gesetzlicher Vorschriften oder der Natur der Sache nach geheim zu halten sind, dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Aus diesem Grunde verpflichtet sich der Auftraggeber das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über die vorgenannten Informationen Stillschweigen zu wahren. Zudem ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Informationen außerhalb dieses Vertrages zu nutzen. Die kommerzielle Nutzung ist in jedem Fall untersagt und bedarf immer einer ausdrücklichen Erlaubnis der MGN.
Die Verpflichtung, das Geschäftsgeheimnis zu wahren, wirkt über das Ende der Zusammenarbeit der Parteien hinaus.
(2) Nicht von der Geheimhaltung sind folgende Informationen, die
– bereits vor Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
– die unabhängig von MGN entwickelt wurden,
– bei Informationsempfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder anschließend ohne Verschulden von MGN öffentlich zugänglich wurden.
(3) Für jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird eine angemessene Vertragsstrafe fällig.
19. Haftung von MGN und Verjährung
(1) MGN haftet dem Auftraggeber, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Übrigen ist die Haftung von MGN auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 3 – fachen Betrag des Auftrags begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
(3) Farben werden vom Auftraggeber nach Vorlage ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i. S. des § 434 BGB begründen.
(4) Die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen von MGN, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts, unterliegen der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers und sind nicht Aufgabe von MGN. MGN haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Auftraggeber oder den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers.
(5) Wird MGN von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber MGN von der Haftung frei und erstattet MGN sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von MGN bleibt hiervon unberührt.
(6) Für Schäden an MGN durch den Auftraggeber überlassenen Unterlagen, insbesondere Dokumente, Vorlagen, Filmen, Displays, Daten, Texte, Layouts etc., ist die Haftung von MGN auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet MGN nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(7) Soweit nicht im Einzelfall eine nachträgliche Konkretisierung einzelner Leistungen vereinbart ist, besteht im Rahmen des Auftrags des Auftraggebers Gestaltungsfreiheit für MGN. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung einzelner Leistungen sind ausgeschlossen.
(8) MGN haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von MGN liegen.
(9) Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber MGN verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
(10) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten für alle erbrachten Leistungen von MGN. Zudem gelten die Haftungsbeschränkungen entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von MGN sowie Dritten, die durch MGN eingeschaltet wurden.
(11) Falls MGN im Auftrag des Auftraggebers kostenlose Bildlizenzen nutzt, erfolgt dieses nach bestem Wissen. Eine Haftung für den Rechteerwerb kann aber nicht übernommen werden. Der Auftraggeber ist sich dessen bewusst und stellt MGN von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
20. Änderung dieser AGB
Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein. MGN informiert den Auftraggeber rechtzeitig über die geplanten Änderungen.
21. Schlussbestimmungen
(1) Die hier verfassten AGB sind vollständig und abschließend. Die Parteien können von diesen AGB individualvertraglich abweichen, wobei es eines ausdrücklichen Hinweises auf Art und Umfang der Abweichung bedarf.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und um diesen Vertrag ist Nürnberg.